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Kriterien

Kriterienkatalog zur Auswahl der beantragten Bauflächen in Jesteburg

 

Die Gruppe SPD / F.D.P. / Die Grünen im Gemeinderat Jesteburg hat folgenden Antrag betreffend den Kriterienkatalog zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes zwecks Beratung in der Arbeitsgruppe der Fraktionsvorsitzenden gemäß Beschlussfassung auf der Klausurtagung am 14. Juni 2008 in den Gemeinderat eingebracht.

Der Gemeinderat Jesteburg hat am 2. Juli 2008 nahezu einstimmig die Leitbilder für das Entwicklungskonzept Jesteburg 2020 beschlossen. Für die weitere Siedlungsentwicklung der Gemeinde Jesteburg beinhaltet dies, dass künftig eine Konzentration auf die Innenentwicklung Jesteburgs und seiner Ortsteile stattfindet, der dörfliche Charakter der Gemeinde bewahrt, die landschaftlichen Freiräume erhalten, die Qualität von Natur und Landschaft gesichert und verbessert, die biologische Vielfalt gefördert sowie das nachhaltige und innovative Bauen und Wohnen unterstützt werden.

Vor dem Hintergrund dieses Zielkonzeptes werden für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Gebiet der Gemeinde Jesteburg folgende Kriterien zur Auswahl der beantragten Bauflächen entwickelt und angewendet:
 

1. Kriterienkatalog

Die zur Flächennutzungsplanänderung vorgelegten Anträge auf Wohnbau-flächen bzw. zur Errichtung von Sonnenhäusern werden einzeln anhand der folgenden Fragen geprüft, die jeweils mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten sind.

Ist die beantragte Wohnbaufläche

 

  • weniger als 2.000 Meter vom Ortskern (Niedersachsenplatz) entfernt?
  • kein Wald?
  • kein Niederungsbereich, Feuchtgebiet oder anderer ökologisch wertvoller Landschaftsbe-
  • an einem vorhandenen Abwasserkanal gelegen?
  • in einem Gebiet mit vorhandener Oberflächenentwässerung gelegen?
  • keine Fläche an der ein öffentliches Interesse für andere Nutzungen besteht (Sport, Spielen, Erholung, Grünanlage, ortsbildprägende Naturinseln)?
  • ohne Beseitigung naturräumlicher Abgrenzungen zwischen den Ortsteilen zu verwirklichen?
  • ohne Erweiterung bestehender Ortsrandlagen zu realisieren?
  • ohne Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen zu realisieren (vgl. Bodenschutzkonzept der Bundesregierung, Bundesminister Seehofer)?
  • an einer bereits ausgebauten öffentlichen Straße mit bestehender einseitiger Bebauung

 

 

 

2. Entscheidungsparameter

Die Ergebnisse der oben erläuterten Prüfung werden in einer Entscheidungs- matrix dokumentiert. Die Auswahl der Flächen, die auf Jesteburger Gebiet in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen werden sollen, wird folgen- dermaßen getroffen:
 

a. Flächen, die zehnmal ein „ja“ aufweisen, werden ohne zusätzliche Prüfung in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen.

b. Bei Flächen, die neunmal ein „ja“ aufweisen, führt der Bauausschuss eine Ortsbesichtigung durch und entscheidet anhand der dabei gewonnenen Erkenntnisse, ob diese jeweils in die Flächennutzungsplanänderung einbe- zogen werden sollen. Ein „nein“ beim Kriterium Nr. 2 gilt grundsätzlich als Ausschlusskriterium.

c. Flächen, die achtmal oder weniger ein „ja“ aufweisen, werden nicht in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen. Flächen, die beim Kriterium Nr. 1 ein „nein“ aufweisen, werden abweichend davon in die Ortsbesichtigung und Beratung des Bauausschusses gem. Nr. 2 b) einbezogen, wenn ansonsten nach Auskunft des Landkreises Harburg eine Genehmigung nach § 34 BauGB erlangt werden könnte.

 

3. Antragstellung an die Samtgemeinde

Für die gemäß 2.a) und 2.b) ausgewählten Flächen beantragt die Gemeinde Jesteburg bei der Samtgemeinde Jesteburg die Einbeziehung in die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes. Gleichzeitig wird die Samtgemeinde gebeten, auf Jesteburger Gebiet keine weiteren Baulandausweisungen zuzulassen.
 

 
 

 
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