Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins beschlossen
SPD verbessert Leistungen für Kinder.
Am 26. September 2008 hat der Bundestag den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD eines Kinderförderungsgesetzes in 2/3. Lesung beschlossen.
Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins ist unsere Idee
Mit dem Kinderförderungsgesetz wird der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag ab dem 1. August 2013 festgeschrieben. Damit wird unserem Ansatz, vor allem die Infrastruktur für Familien zu verbessern, Rechnung getragen. Die damalige Familienministerin Renate Schmidt hatte bereits 2005 damit begonnen das Betreuungsangebot durch das Tagesbetreuungsaus- baugesetz (TAG) für Kinder unter drei Jahren deutlich auszubauen. Zu Beginn des vergangenen Jahres sind wir noch einen Schritt weitergegangen. Zentrales Ergebnis der Arbeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe “Neue Akzente in der Familienpolitik “ aus SPD-Bundestagsfraktion und Parteivorstand war: Nur ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr kann Eltern einen Betreuungsplatz garantieren und durch eine möglichst frühe Förderung der Kleinsten wird mehr Chancengleichheit für alle Kinder gewährleistet.
SPD-Bundestagsfraktion hat sich durchgesetzt
Gegen den Widerstand der Union und von Ministerin von der Leyen, die den Rechtsanspruch als Drohgebärde ansah, haben wir ihn für die Familien in unserem Land durchgesetzt. Das Kinderförderungsgesetz, das nun nach zähen Verhandlungen vom Bundestag beschlossen wurde, trägt deutlich unsere Handschrift. Im parlamentarischen Beratungsverfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion das Gesetz weiter verbessert.
Rechtsanspruch ist gut für Eltern
Mit dem Rechtsanspruch soll sichergestellt werden, dass ein Betreuungsangebot für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung steht. So soll bis 2013 die Anzahl der Kita-Plätze auf 750.000 erhöht werden. Wartelisten sind dann Geschichte. Dadurch können sich Väter und Mütter darauf verlassen, dass sie nach dem Auslaufen der Elterngeldzahlungen einen Betreuungs-platz für ihren Nachwuchs finden und Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Damit wird vor allem alleinerziehenden Elternteilen geholfen, die bislang wegen der fehlenden Kinderbetreuung oft keine Arbeit aufnehmen konnten. Übrigens stellt der Rechtsanspruch sicher, dass Länder und Kommunen tatsächlich in den Ausbau von Kitas und Krippen investieren, denn sonst stehen sie bei Inkrafttreten am 1. August 2013 mit leeren Händen da.
Kitas sind gut für Kinder
Kinder. Sie lernen den Umgang mit Gleichaltrigen, bekommen neue Anregungen und erkunden gemeinsam eine neue Welt. Diese frühe Förderung ermöglicht allen Kindern einen besseren Start ins Leben und sorgt für mehr Chancengleichheit. Besonders hilfreich ist der Besuch einer Kita für Kinder aus benachteiligten Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund. Denn so können elternhausbedingte Schwierigkeiten ausgeglichen und der Schulstart erleichtert werden. Dies belegen Studien immer wieder aufs Neue, so auch die Bildungsstudie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vom Mai 2008.
Der frühe Besuch einer Kita fördert die Entwicklung aller.
Finanzbeteiligung des Bundes: kräftig und dauerhaft
Die SPD-Bundestagsfraktion und Finanzminister Steinbrück haben gemeinsam durchgesetzt, dass sich der Bund nicht nur an Investitionen in neue Kitas beteiligt, sondern auch dauerhaft an den Betriebskosten. Dies hatten die Union und ihre Familienministerin zunächst vehement abgelehnt. Doch nur mit einer Beteilung an den Betriebskosten, die den Löwenanteil an den Kosten für Kinderbetreuung ausmachen, ist Ländern und Kommunen auch wirklich geholfen. Peer Steinbrück hat den Weg dafür freigemacht: Für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote stellt der Bund bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in den Jahren 2008 bis 2013 2,15 Milliarden für Investitionen verwendet werden. Von 2009 bis 2013 beteiligt sich der Bund mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro, aufwachsend über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerbeteiligung zugunsten der Länder, an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben. Und auch nach 2013 lässt der Bund die Kommunen nicht im Regen stehen. Jahr für Jahr werden ihnen zur Unterstützung der Finanzierung der Betriebskosten 770 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Stärkere Förderung privat-gewerblicher, gewinnorientierter Träger abgewehrt
Der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Hause von Ministerin von der Leyen sah eine stärkere Förderung von privat-gewerblichen, gewinnorientierten Trägern vor. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich verhindert. Denn Erfahrungen aus dem Ausland zeigen: Gewinnorientierte Kitas führen über höhere Elternbeiträge zu mehr Ungerechtigkeit in der Bildung. Oder zu einem Kostenwett- bewerb, der zu Lasten von Qualität und Arbeitsbedingungen geht. Beides wollen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht. Denn die SPD-Bundestagsfraktion steht im Interesse der Kinder für mehr Qualität und Chancengleichheit in der Bildung! Dafür sollen öffentliche Mittel eingesetzt werden – und nicht für die Gewinne von privaten Anbietern!
Betreuungsgeld erfolgreich zurückgewiesen
Die Idee der CSU und auch von Teilen der CDU, ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, einzuführen, ist mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu machen. Deshalb ist es nicht Bestandteil des Kinderförderungsgesetzes. Erst der nächste Bundestag wird darüber entscheiden. Das Betreuungsgeld ist kontraproduk- tiv, denn gerade benachteiligte Familien nehmen ihre Kinder aus der Kita und dies verschlechtert eine frühe Bildung – das zeigt auch das Beispiel Thüringen. Und somit wird die Chancengleichheit, die die SPD-Bundestagsfraktion für alle Kinder erreichen will, ausgebremst. Solange wir regieren wird es ein Betreuungsgeld deshalb nicht geben.












